Leistungen
Wir
erbringen
sämtliche
Leistungen
der
Tragwerksplanung
gemäß
dem
Leistungsbild
des
§51
der
Honorarordnung
für
Architekten
und
Ingenieure
(
HOAI
2021
).
Wir
beraten
den
Bauherrn
von
der
Vorplanung bis zur Fertigstellung der Rohbauarbeiten.
Im
Besonderen
erstellen
wir
für
Sie
Standsicherheitsnachweise
für
Gebäude,
Ingenieurbauwerke
und
sonstigen baulichen Anlagen, sowie Nachweise zur Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile.
Unser
Konstruktionsbüro
erstellt
für
Sie
Konstruktions-
und
Ausführungszeichnungen,
die
einen
festen
Bestandteil
der
Genehmigungsplanung
darstellen.
Dazu
gehören
neben
Schal-
und
Bewehrungsplänen
für
Stahlbetonarbeiten,
auch
Übersichts-
und
Detailzeichnungen
des
Stahl-
und
Holzbaus.
Wir
sind
Mitglied
in
der
Bayerischen
Ingenieurekammer
Bau
und
berechtigt
den
Titel
"Beratender
Ingenieur"
zu
führen.
Durch
unsere
Listeneintragungen
in
den
verschiedenen
Kammern,
sind
wir
berechtigt, die in den Baugenehmigungsverfahren geforderten Nachweise zu fertigen.
Wir sind in folgenden Listen eingetragen:
•
Bauvorlageberechtigung in Bayern
•
Nachweisberechtigung
für
das
Erstellen
von
Standsicherheitsnachweisen
in
den
Bundesländern
Bayern,
Thüringen,
Sachsen,
Hessen,
sowie
Bundesländer
mit
Anerkennung
vorstehender Listeneinträge.
•
Nachweisberechtigtung für den vorbeugenden Brandschutz in Bayern
Leistungen
Wir
erbringen
sämtliche
Leistungen
der
Tragwerksplanung
gemäß
dem
Leistungsbild
des
§51
der
Honorarordnung
für
Architekten
und
Ingenieure
(
HOAI
2021
).
Wir
beraten
den
Bauherrn
von
der
Vorplanung bis zur Fertigstellung der Rohbauarbeiten.
Im
Besonderen
erstellen
wir
für
Sie
Standsicherheitsnachweise
für
Gebäude,
Ingenieurbauwerke
und
sonstigen
baulichen
Anlagen,
sowie
Nachweise
zur
Feuerwiderstandsdauer
tragender Bauteile.
Unser
Konstruktionsbüro
erstellt
für
Sie
Konstruktions-
und
Ausführungszeichnungen,
die
einen
festen
Bestandteil
der
Genehmigungsplanung
darstellen.
Dazu
gehören
neben
Schal-
und
Bewehrungsplänen
für
Stahlbetonarbeiten,
auch
Übersichts-
und
Detailzeichnungen
des
Stahl-
und
Holzbaus.
Wir
sind
Mitglied
in
der
Bayerischen
Ingenieurekammer
Bau
und
berechtigt
den
Titel
"Beratender
Ingenieur"
zu
führen.
Durch
unsere
Listeneintragungen
in
den
verschiedenen
Kammern,
sind
wir
berechtigt,
die
in
den
Baugenehmigungsverfahren
geforderten
Nachweise
zu fertigen.
Wir sind in folgenden Listen eingetragen:
•
Bauvorlageberechtigung in Bayern
•
Nachweisberechtigung
für
das
Erstellen
von
Standsicherheitsnachweisen
in
den
Bundesländern
Bayern,
Thüringen,
Sachsen,
Hessen,
sowie
Bundesländer
mit
Anerkennung
vorstehender Listeneinträge.
•
Nachweisberechtigtung
für
den
vorbeugenden
Brandschutz in Bayern